Alpine Naturgefahren
Hochwasser- und Lawinenschutz
Das Hauptaugenmerk im Bereich alpine Naturgefahren liegt in der Gutachtenerstellung und Durchführung der hydraulischen Kompatibilitästprüfung für die Fachbereiche Wasser- und Lawinengefahren, die Planung und Ausführung baulicher Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren sowie die Gefahrenzonenplanung.
Mit langjähriger Erfahrung in der Planung von öffentlichen und privaten Projekten und durch die Nutzung der neuesten Technologien bietet alpinplan eine praxisorientierte und projektbezogene Lösung.
aktuelle Projekte im Bereich alpine Naturgefahren
035-21 - Revision der Gefahrenzonen und Kompatibilitätsprüfung Pfalzen
Die Kompatibilitätsprüfung befasst sich mit dem Antrag um Bauleitplanänderung zur „Umwidmung von Landwirtschaftsgebiet, Wald, bestockte Wiese und Weide, Gewässer in Wohnbauzone „C3“ – Erweiterungszone. Im Zuge der Kompatibilitätsprüfung sollen zudem die Gefahrenzonen revisioniert werden. Dafür soll ein Fließgewässer auf einer Länge von 96 lfm verlegt werden.
Die Kompatibilitätsprüfung erfolgt gemäß den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne GZP) und zur Klassifizierung des spezifischen Risikos (KSR)“ im Sinne von Artikel 22bis des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, „Landesraumordnungsgesetz“, in geltender Fassung, und der entsprechenden Durchführungsverordnung betreffend die Gefahrenzonenpläne, veröffentlicht im Amtsblatt vom 17.10.2019 in geltender Fassung.
035-20 - Behebung Unwetterschäden Gemeinde Vintl
Aufgrund der Wetterverhältnisse im November 2019 ist es zu mehreren Schäden in der Gemeinde Vintl gekommen. Insgesamt wurden Schäden an 3 verschiedenen Punkten in der KG Pfunders, Niedervintl und Weitental behoben. So wurde abgerutschtes Stein- und Erdmaterial sowie umgefallene Bäume aus einem Steinschlagschutznetz entfernt und die beschädigten Elemente ausgetauscht, eine abgerutschte Kehre mit einer neuen Betonkrainerwand gesichert sowie ein abgerutschter Straßenabschnitt mit einer bewehrten Erde stabilisiert.
017-19 - Gefahrenzonenplan Gemeinde Kiens Kiens
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für die Bereiche Wasser und Lawinen im Gemeindegebiet von Kiens laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“
066-21 - Gefahrenprüfung und Verbauungsmaßnahmen Sterzing
Das Projekt hat zum Ziel, mit entsprechenden Uferschutzbauwerken die Hochwassergefährdung im Bereich des Sporthotels Zoll in der Ortschaft Lurx bei Sterzing reduzieren zu können. Denn hinsichtlich der Wassergefahren wurde im betroffenen Gebietsbereich im Zuge der Gefahrenzonenplanung für die Gemeinde Sterzing eine sehr hohe hydraulische Gefährdung festgestellt.
080-15 - Verbauungsmaßnahmen am öff. Fließgewässer B.83 Gemeinde Völs am Schlern
Das projektrelevante Fließgewässer findet sich zwischen den Ortschaften Blumau und Völs im Gemeindegebiet von Völs am Schlern. Es handelt sich um ein 0,477km² großes Einzugsgebiet in welchem neben dem natürlichen Abfluss noch ein Großteil der Weißwässer umliegender Hofflächen und Landesstraßen (LS24 und LS65) entwässert werden. Vorliegendes Projekt sieht nun eine Reihe von Maßnahmen vor den gesamten Bachlauf zu stabilisieren und die Weißwasserdotation im Einzugsgebiet kontrollierter abzuleiten. Das Ablagerungsbecken bei hm1,80 soll dahingehend potenziert werden, als dass das Fassungsvolumen des Ablagerungsbeckens vergrößert wird. Durch eine Konsolidierung des Gerinneabschnittes soll die Tiefenerosion und somit auch Seitenerosion in diesem Abschnitt kontrolliert werden. Aufgrund der Steilheit des Gerinnes und der Unzugänglichkeit, werden die Konsolidierungssperren als Netzsperren ausgeführt. Eine bestehende Brücke in Stahlbeton wird abgebrochen und talwärts verlegt. Der Durchflussquerschnitt kann somit auf ca.5,5m² erhöht werden, gleichzeitig wird die Straßeneinmündung etwas günstiger gestaltet. Das bestehende Einlaufbauwerk im Kehrenbereich wird über eine Wand-Dammkonstruktion optimiert bzw. erhöht werden. Parallel zu den Verbauungsmaßnahmen im tieferen Abschnitt ist eine dezentrale Versickerung des anfallenden Weißwassers aus dem Straßenbereich der LS65 vorgesehen.
018-17 - Gefahrenzonenplan Gemeinde Vintl Gemeindegebiet von Vintl
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für den Bereich Wasser und Lawinen im Gemeindegebiet von Vintl laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“.
017-17 - Gefahrenzonenplan Gemeinde Brenner Gemeindegebiet von Brenner
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für den Bereich Lawinen im Gemeindegebiet von Brenner laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“.
080-16 - Gefahrenzonenplan Gemeinde Enneberg Gemeindegebiet von Enneberg
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für den Bereich Wasser und Lawinen im Gemeindegebiet von Enneberg laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“.
064-16 - Gefahrenzonenplan Gemeide Völs am Schlern Gemeindegebiet von Völs am Schlern
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für den Bereich Wasser und Lawinen im Gemeindegebiet von Völs am Schlern laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“.
066-15 - Gefahrenzonenplan Gemeinde Moos in Passeier Moos in Passeier
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für den Bereich Lawinen im Gemeindegebiet von Moos in Passeier laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“.
016-15 - Gefahrenzonenplan Gemeinde Sarntal Sarntal
Erstellung des Gefahrenzonenplanes für den Bereich Lawinen im Gemeindegebiet von Sarntal laut den „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne gemäß Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, Artikel 22/bis“.
081-13 - Potenzierung des Auffangbeckens in Wiesen Wiesen/Pfitsch
Auf Grund eines verheerenden Unwetterereignisses, welches in der Nacht von 4. auf 5. August 2012 innerhalb von acht Stunden bis zu 87 l/m² Niederschlag brachte, wurden enorme Feststoffmassen in den Gräben und wassergesättigten Hängen mobilisiert und zu Tal transportiert. Insbesondere der Bach beim Gruberhof brachte Unmengen von Murmaterial; das bestehende Auffangbecken beim Gruberhof wurde bis zur Anschlaglinie aufgefüllt und drohte sogar überzulaufen.
Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Pfitsch entschlossen, das bestehende Auffangbecken zu potenzieren und damit die Schutzfunktion des Rückhaltebeckens für den darunterliegenden Siedlungsbereich zu zu erhöhen.
Die bestehende Sperre soll um 2 m erhöht weden. Da diese statisch auf ihre gegebene Höhe dimensioniert wurde, muss die zusätzliche Erhöhung der Sperre durch die Errichtung von zwei Flügelmauern, welche talseitig der Sperre vorgesehen sind, statisch abgesichert werden.
Erbrachte Dienstleistung:
- Projektierung
- Kostenschätzung
- hydraulisches Gutachten zum Projekt
- Bauleitung
- statische Bauleitung
- Sicherheitskoordination in der Planungs- und Ausführungsphase
- Endabrechnung